Barrierefreiheit

    Digitale Barrierefreiheit (BFSG): Was Unternehmen jetzt beachten müssen

    Ab Juni 2025 gilt das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Welche Webseiten betroffen sind, was zu tun ist und wie Sie rechtzeitig handeln.

    05.02.202611 Min.Jens Goldhammer
    Laptop mit Barrierefreiheits-Icons und Checkliste

    Was ist das BFSG?

    Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Das betrifft auch Webseiten und Onlineshops, die Verbrauchern angeboten werden.

    Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Das umfasst Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen und kognitive Beeinträchtigungen. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer eine Webseite wahrnehmen, verstehen, navigieren und bedienen können.

    Wer ist vom BFSG betroffen?

    Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu zählen Webseiten mit Online­shops, Buchungs­systemen, Kontakt­formularen oder anderen interaktiven Funktionen. Auch Banking-Apps, E-Books, Ticketautomaten und bestimmte Hardware fallen unter das Gesetz.

    Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahres­umsatz unter 2 Millionen Euro können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein. Allerdings gilt die Ausnahme nicht für alle Bereiche, und auch kleine Anbieter sollten prüfen, ob ihre Angebote betroffen sind. B2B-Angebote, die ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet sind, fallen nicht unter das BFSG.

    Welche Anforderungen stellt das BFSG?

    Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Diese internationalen Richtlinien definieren vier Grundprinzipien: Webseiten müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Konkret bedeutet das unter anderem ausreichende Farbkontraste, Tastatur­bedienbarkeit, Alt-Texte für Bilder und eine klare Seitenstruktur.

    Formulare müssen verständliche Fehlermeldungen liefern, Videos sollten Untertitel haben, und PDFs müssen barrierefrei erstellt werden. Auch mobile Webseiten und Apps müssen die Anforderungen erfüllen. Eine saubere semantische HTML-Struktur bildet die Grundlage für barrierefreie Inhalte.

    Praktische Maßnahmen für Webseiten

    Der erste Schritt ist eine Bestands­aufnahme. Welche Barrieren bestehen aktuell? Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse können automatische Prüfungen durchführen. Allerdings erkennen diese nur etwa 30 bis 40 Prozent aller Probleme. Eine manuelle Prüfung durch Experten ist für eine vollständige Bewertung notwendig.

    Typische Maßnahmen umfassen: Alle Bilder mit aussage­kräftigen Alt-Texten versehen, Formulare mit Labels verknüpfen, Fokus­reihenfolge für Tastatur­navigation prüfen, Farbkontraste anpassen und Überschriften­hierarchie korrigieren. Interaktive Elemente wie Modals, Dropdowns und Akkordeons müssen mit ARIA-Attributen für Screen­reader zugänglich gemacht werden.

    Zeitplan und Übergangsfristen

    Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen. Für bestehende Angebote gelten Übergangs­fristen: Webseiten und digitale Dienste, die vor diesem Datum bestanden, müssen bis spätestens 2030 barrierefrei sein. Allerdings sollten Unternehmen nicht bis zum letzten Moment warten.

    Eine schrittweise Umsetzung ist sinnvoll. Beginnen Sie mit den wichtigsten Nutzer­pfaden wie Kontakt­formularen, Buchungs­strecken und der Navigation. Priorisieren Sie kritische Barrieren, die Nutzer komplett ausschließen. So verteilen Sie den Aufwand und vermeiden Stress vor der Deadline.

    Konsequenzen bei Nicht­einhaltung

    Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Markt­überwachungs­behörden der Bundes­länder sind für die Kontrolle zuständig. Zusätzlich können Verbände Unterlassungs­klagen einreichen, und Wettbewerber könnten Abmahnungen aussprechen.

    Neben rechtlichen Konsequenzen besteht auch ein Reputationsrisiko. Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen ausschließen, können öffentlich kritisiert werden. Umgekehrt bietet Barrierefreiheit die Chance, sich als inklusives Unternehmen zu positionieren.

    Barrierefreiheit als Chance

    Barrierefreie Webseiten sind nicht nur gesetzlich gefordert, sondern bieten auch geschäftliche Vorteile. Sie erreichen mehr Menschen, verbessern die User Experience für alle Nutzer und stärken die SEO. Google bewertet technisch saubere, gut strukturierte Seiten positiv.

    Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit überschneiden sich mit Best Practices für Webdesign: klare Struktur, schnelle Ladezeiten, verständliche Texte und intuitive Navigation. Wer jetzt investiert, profitiert langfristig von einer besseren Webseite und erreicht eine breitere Zielgruppe.

    Erste Schritte für Ihr Unternehmen

    Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt. Führen Sie dann eine Barriere­freiheits­prüfung Ihrer Webseite durch. Identifizieren Sie die größten Probleme und erstellen Sie einen Umsetzungsplan mit klaren Prioritäten und Zeitrahmen.

    Bei einer Agentur wie Enno & Jens erhalten Sie Unterstützung bei der Analyse, Konzeption und technischen Umsetzung. Wir helfen Ihnen, Ihre Webseite rechtzeitig barrierefrei zu gestalten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

    Welche Leistungen passen zum Thema?

    Vertiefen Sie das Thema mit unseren Leistungen.

    Projekt geplant?

    Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele definieren und die passende digitale Lösung entwickeln.

    Kontakt aufnehmen